Steinhauser Immobilien-Tipps
Warum ist Wohneigentum in Deutschland so "rar"?
In Deutschland ist der Traum vom Eigenheim weniger verbreitet als in vielen anderen europäischen Ländern. Mit einer Eigentümerquote von nur 47 Prozent steht die Bundesrepublik, abgesehen von der Schweiz, am Ende der europäischen Skala. Dieser Umstand ist nicht nur auf die aktuellen hohen Baukosten zurückzuführen, sondern wurzelt auch tief in der Geschichte. Der Grundstein für die heutige Mieterkultur wurde bereits im 19. Jahrhundert gelegt. Die industrielle Revolution zog Massen vom Land in die Städte, was zu einem rasanten Anstieg der Nachfrage nach günstigem Wohnraum führte. Die Folge war die sogenannten Mietskasernen – einfache, enge Wohnungen, die schnell und kostengünstig errichtet wurden, um der Bevölkerung ein Dach über dem Kopf zu bieten. Auch die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs und die daraus resultierende Wohnungsnot trugen dazu bei, dass der Fokus auf dem schnellen Aufbau von Mietwohnungen lag. Nach dem Krieg stand der Wohnungsbau ganz oben auf der Agenda der Bundesregierung. Mit dem Ersten Wohnungsbaugesetz von 1950 wurden Grundsteine für den Aufbau von mehr als fünf Millionen neuen Wohnungen gelegt. Diese Bemühungen zielten darauf ab, den enormen Bedarf zu decken und gleichzeitig die Mietpreise stabil zu halten. Der deutsche Mietmarkt zeichnet sich durch seine Vielfalt und den vergleichsweise hohen Mieterschutz aus. Von hochwertigen Wohnungen bis hin zu Einfamilienhäusern – die Auswahl zur Miete ist groß und bietet für fast jeden Bedarf eine Lösung. Zudem sorgt der soziale Wohnungsbau dafür, dass Wohnraum auch für weniger bemittelte Bevölkerungsschichten zugänglich bleibt. Der Weg ins Eigenheim ist in Deutschland mit hohen Hürden versehen. Neben den gestiegenen Baukosten machen auch die Nebenkosten – wie die Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklergebühren – den Kauf einer Immobilie zu einer finanziellen Herausforderung. Diese Faktoren erschweren es vielen, den Schritt vom Mieter zum Eigentümer zu vollziehen. Die Eigentümerquote variiert stark innerhalb Deutschlands. Während in den Großstädten nur ein geringer Anteil der Bevölkerung in den eigenen vier Wänden lebt, ist der Traum vom Eigenheim auf dem Land für mehr als die Hälfte der Menschen Realität. Diese Diversität trägt zu einem ausgewogenen Immobilienmarkt bei, der sowohl Mietern als auch Eigentümern Vorteile bietet. Die geringe Eigentümerquote in Deutschland ist ein Zeichen für einen stabilen und ausgewogenen Immobilienmarkt. Sie spiegelt eine Gesellschaft wider, in der Wohneigentum nicht die einzige Option darstellt, um qualitativ hochwertigen Wohnraum zu finden. Diese Balance ist besonders in wirtschaftlich turbulenten Zeiten von Vorteil, da sie zur Stabilität des Marktes beiträgt und den Bürgern vielfältige Wohnoptionen bietet.
Steinhauser Immobilien-Tipps
Wohnen im Alter
Seniorengerechtes Wohnen ist eine Frage der guten Planung.
Ihr Glück liegt in Ihrer Hand.
Alles geschafft – Beruf – Liebe – Familie – Schicksalsschläge überwunden.
Haus gebaut oder gekauft.
Machen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihr Haus fit für den Lebensabend. Stellen Sie Ihre Immobilie auf den Prüfstand, um mögliche Stolpersteine zu erkennen und zu beseitigen.
Eine altersgerechte Immobilie ist möglichst barrierearm oder ganz frei von Barrieren, verfügt über eine komfortable Ausstattung und einen guten Einbruchschutz. „Barrierefrei“ bedeutet per Definition, dass jeder Mensch den gesamten Lebensraum, der barrierefrei gestaltet wurde, betreten oder befahren und selbstständig und weitestgehend ohne fremde Hilfe sicher benutzen kann.
Was nicht passt, wird passend gemacht. Die Immobilie wird an die Bedürfnisse, auch für die in der Zukunft, angepasst. Denken Sie auch an den Außenbereich Ihrer Immobilie. Bevor Sie Wände und Türen versetzen, Bäder und Küche erneuern, machen Sie sich Gedanken, wie Sie Ihre Immobilie künftig nutzen möchten.
Wer umbauen möchte, muss auf viele Faktoren achten. Gerade die Anforderungen der Energieeinsparverordnung hinsichtlich der Dämmung und Heizung eines Wohngebäudes sind inzwischen recht streng – auch und gerade bei Bestandsimmobilien, die saniert werden.
In einem großen Haus bleiben fast immer Räume, die irgendwann nicht mehr genutzt werden, jedoch trotzdem geheizt und gereinigt werden müssen. Könnte eine Teilvermietung ein Weg sein, um Ihre Immobilie mit Leben zu füllen und zusätzliches Geld in Ihre Haushaltskasse zu spülen?
Immobilienfragen sind Lebensfragen. Wenn Ihre Immobilie nicht zu Ihren Vorstellungen von Ihrem Lebensabend passt oder nur mit sehr hohem finanziellem und konzeptionellem Aufwand Ihre Bedürfnisse erfüllen kann, sollten Sie auch einmal die Möglichkeiten eines Umzugs prüfen.
Wenn klar wird, dass Sie Ihr Wohneigentum verlassen möchten und Ihre Erben kein Interesse daran haben, selbst einzuziehen, ist es sinnvoll, über einen zeitnahen Verkauf nachzudenken.
EIN VORTEIL: Mit einem Verkauf sind Sie auf einen Schlag viele Sorgen und Pflichten los, die Haus- und Wohnungseigentümer im Alter belasten können: Instandhaltung und Werterhalt, Verantwortung für Garten oder Mieter, Reinigung und Modernisierung.
Mit dem neuen finanziellen Polster können Sie in ein rundum perfektes Nest ziehen, das ohne den Aufwand eines Umbaus alle Ihre Bedürfnisse und Wünsche für die Zukunft bietet.
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Wohnungskauf-/Bauträgervertrag – Teil 1
ABGESCHLOSSENHEITSBESCHEINIGUNG Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungs-/Teileigentum aufteilen zu können. Sie bescheinigt, dass die Wohnungen baulich hinreichend voneinander getrennt sind. ABNAHME Die Abnahme ist eine rechtliche Handlung, bei der der Bauherr/Käufer das Werk als vertragsgemäß akzeptiert und Bauwerk übernimmt und den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen, sowohl für das gesamte Bauwerk als auch für einzelne Teilleistungen. BAUTRÄGERVERTRAG Der Bauträgervertrag ist ein Vertrag, der für die Errichtung oder die Sanierung eines Hauses zwischen dem Bauträger und einem Käufer abgeschlossen wird. Rechtlich handelt es sich um einen gemischten Kauf-/Werkvertrag, der notariell beurkundet werden muss. Der Kaufvertrag regelt den Erwerb eines Grundstücks – der Bauträgervertrag regelt die Beauftragung des Bauvorhabens. BEZUGSFERTIGKEIT Die Bezugsfertigkeit beschreibt den Zeitpunkt, ab dem das Objekt bewohnbar ist. Hierzu müssen sanitäre Anlagen vorhanden und die allgemeinen Sicherheitsstandards erfüllt sein, auch wenn einige Arbeiten (z.B. Fassaden- und Außenarbeiten) möglicherweise noch nicht abgeschlossen sind. EIGENTÜMERVERSAMMLUNG Die Eigentümerversammlung ist ein regelmäßiges Zusammentreffen der Wohnungs-/Teileigentümer. Die beschlossenen Entscheidungen werden vom Verwalter in einer Beschlusssammlung festgehalten. Diese Beschlüsse gelten auch für zukünftige Erwerber. FERTIGSTELLUNGSSICHERHEIT Der Bauträger gewährt dem Käufer eine Sicherheit in Höhe von 5% des Kaufpreises, dass das geschuldete Objekt ohne wesentliche Mängel hergestellt wird. Dies kann z.B. durch eine Bankbürgschaft oder den Einbehalt bei der ersten Rate erfolgen. INSTANDHALTUNGSRÜCKLAGE Ein Teil des Wohngeldes, der nicht für laufende Kosten verwendet wird, wird für größere Reparaturen/Sanierungen angespart. Diese Rücklage ist für die spätere, langfristige Instandhaltung des Objekts wichtig. SONDEREIGENTUM Das Sondereigentum ist das exklusive Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder an speziellen Räumen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden; innerhalb eines bestehenden oder zukünftig geplanten Gebäudes. Das bedeutet, dass alle Gebäudeteile, die einem Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft allein gehören, grundsätzlich als Sondereigentum gelten. Typische Beispiele für Sondereigentum sind die einzelnen Wohnungen, die Kellerräume. TEILEIGENTUM Das Teileigentum ist eine besondere Form des Sondereigentums und bezieht sich auf Räume, die nicht als Wohnung genutzt werden, z.B. gewerblich als Arztpraxis oder als Stellplatz /TG-Platz und nicht zu Wohnzwecken dienen. Weitere Antworten zu Ihren Fragen zum Thema Wohnungskauf-/Bauträgerverträge, wie … MAKLER-/BAUTRÄGERVERORDNUNG / VERZUG erfahren Sie in den nächsten Ausgaben.
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Wohnungskauf-/Bauträgervertrag – Teil 2
Unter der Auflassung versteht man die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Sie ist in der Regel Teil des notariellen Kaufvertrages. Da der Notar einen sicheren Verkauf der Immobilie gewährleistet, gehört auch die Mitteilung über die Fälligkeit des Kaufpreises dazu. Er versendet die Mitteilung zur Kaufpreisfälligkeit erst, wenn alle dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sobald der lastenfreie Eigentumserwerb durch den Käufer gesichert ist, informiert der Notar darüber, dass der Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen ist. Mit Erhalt dieser Mitteilung ist der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis bis zum vertraglich festgelegten Datum zu überweisen. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register für Grundstücke. Es ist das zentrale Instrument für den Schutz des Eigentums an Grundstücken und Immobilien in Deutschland. Der Inhalt des Grundbuchs ist sehr umfangreich und enthält viele Informationen. Jedes Grundbuchblatt beginnt mit dem Bestandsverzeichnis. Es enthält die genaue Bezeichnung sowie Angaben zur Lage, Wirtschaftsart und Größe des Grundstücks. In den weiteren drei Abteilungen sind unter anderem der Name des Eigentümers, die Lage und Größe des Grundstücks, mögliche Beschränkungen wie Wegerechte oder Belastungen durch Schulden wie Hypotheken oder Grundschulden zu finden. Immobilienkaufverträge – müssen vom Notar in einer Niederschrift verfasst und den beteiligten Vertragsparteien vorgelesen werden. Bei der notariellen Beurkundung agieren Notare als unparteiische Rechtsberater und sorgen für eine rechtssichere Vertragsgestaltung. Erst durch die Unterschrift eines Notars kann ein Grundstückskaufvertrag rechtswirksam werden. Ist die Zuweisung von Gemeinschaftseigentum an einem Raum oder einer Fläche für einen Eigentümer, z.B. Gartenfläche oder Kfz-Stellplätze. Die Teilungserklärung ist unverzichtbar, wenn es darum geht, Eigentumsverhältnisse in Mehrfamilienhäusern zu regeln. Dabei wird das Sondereigentum der jeweiligen Einheiten definiert und das Gemeinschaftseigentum festgelegt, das von allen Eigentümern gemeinsam genutzt und verwaltet wird. Die Teilungserklärung bildet die Grundlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz und regelt alle Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer innerhalb der Gemeinschaft. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis für das Grundbuchamt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Das Finanzamt bestätigt mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass keine steuerlichen Bedenken gegen die Eintragung des Käufers in das Grundbuch bestehen und der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann. Es gibt noch weitere Antworten auf Ihre Fragen in der nächsten Ausgabe.
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Wohnungskauf-/Bauträgervertrag – Teil 3
Diese Kosten entstehen für den Anschluss eines Grundstücks an die notwendige Infrastruktur, wie Wasser, Kanalisation und Strom. Käufer sollten sich vorab über offene Kosten oder bestehende und geplante Erschließungskosten informieren. Üblicherweise sieht der Kaufvertrag vor, dass der Käufer den Kaufpreis erst dann zu zahlen hat, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies bedeutet, dass die Zahlung erst erfolgt, wenn zu Gunsten des Käufers eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist und der Notar alle erforderlichen Unterlagen vorliegen hat. Dadurch wird sichergestellt, dass der Käufer das Kaufobjekt frei von nicht übernommenen Belastungen erhält, die noch im Grundbuch eingetragen sind. Sobald die Voraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises erfüllt sind, informiert der Notar den Käufer darüber. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt zwingend relevante Inhalte des Bauträgerkaufvertrags und hat das Ziel, Käufer zu schützen. Insbesondere sind Ratenzahlungen je nach Baufortschritt festgelegt, und von den Verträgen abweichende Zahlungen sind unzulässig. Die Makler- und Bauträgerverordnung legt je nach Baufortschritt zulässige Abschlagszahlungen fest und sind durch einen Bautenstandsbericht nachzuweisen. Bitte keine Zahlungen für Leistungen, die nicht erbracht wurden, überweisen. Zahlt der Immobilienkäufer den Kaufpreis nicht pünktlich zum vereinbarten Fälligkeitstermin, so kommt er in Verzug. Der Verkäufer kann im Verzugsfall über den vereinbarten Kaufpreis hinaus auch den Ersatz des ihm entstehenden Schadens geltend machen und gegebenenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten. Durch die Vormerkung wird ein Grundstück für den Käufer praktisch „reserviert“. Ihre Eintragung im Grundbuch ist Voraussetzung für die Zahlung des Kaufpreises. Die Sicherungswirkung der Vormerkung gewährleistet, dass alle nachfolgenden im Grundbuch eingetragenen Änderungen, wie beispielsweise Eigentumsübertragungen oder Belastungen, gegenüber dem Käufer unwirksam sind. Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer, ein bestimmtes „Werk“, beispielsweise ein Gebäude, herzustellen, während der Besteller des Werks sich zur Zahlung einer Vergütung (Werklohn) verpflichtet. Die Herstellung eines Werks kann sowohl in der Herstellung, Veränderung oder Beseitigung einer Sache als auch in der Erreichung eines bestimmten Erfolgs bestehen. Für den Werkvertrag gelten eigene Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere ist dort die Abnahme des Werkes geregelt. Was ist ein Rang? Das erfahren Sie in unserer nächsten Ausgabe.
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Wohnungskauf-/Bauträgervertrag – Teil 4
Die Baubeschreibung enthält detaillierte Angaben zur Errichtung und Ausstattung eines Bauvorhabens. Die Baubeschreibung wird als Bestandteil des Bauvertrags notariell beurkundet und ist bindend. Sie bietet dem Bauherrn Sicherheit, dass der Bauträger alle definierten Leistungen in der erklärten Qualität im festgelegten Zeitfenster zum vereinbarten Preis umsetzt. Sie ist oft in einer eigenen Urkunde enthalten, auf die dann im Bauträgervertrag verwiesen wird. Gewährt dem Berechtigten bestimmte Nutzungsrechte an einem Grundstück, z.B. ein Wege-/Leitungsrecht oder den Anspruch auf eine Unterlassung, z.B. Baubeschränkung. Eine Dienstbarkeit kann einen positiven als auch negativen Einfluss auf das Grundstück haben. Ist die rechtliche Zuordnung eines Grundstückes zu einer Person. Neben der Auflassung und dem Eigentumsübergang ist es wichtig, dass der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird. Hierzu muss der Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer bezahlt sein. Nach Bestätigung der Zahlungen veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt. Bei der Finanzierung des Kaufpreises muss der Käufer der Bank regelmäßig eine Grundschuld als Kreditsicherheit geben. Diese Grundschuld bleibt auch nach der Rückzahlung eines Darlehens bestehen, und kann für spätere Finanzierungen wieder genutzt werden. Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle für die Bundesländer und gehört zu den bedeutendsten Steuern im Immobilienbereich. Die Grunderwerbsteuer liegt in den verschiedenen Bundesländern zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises und hat in den letzten Jahren tendenziell zugenommen. Mitverkaufte bewegliche Sachen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Die Gemeinschaftsordnung enthält die Grundregeln für das Zusammenleben der Raumeigentümer, z. B. wann und wie eine Versammlung der Eigentümer einzuberufen ist oder welche Maßstäbe für die Kostenabrechnung gelten. Sie wird meist zusammen mit der Teilungserklärung festgelegt. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register für Grundstücke. Es ist das zentrale Instrument für den Schutz des Eigentums an Grundstücken und Immobilien in Deutschland. Der Inhalt des Grundbuchs ist sehr umfangreich und enthält viele Informationen. Jedes Grundbuchblatt beginnt mit dem Bestandsverzeichnis. Es enthält die genaue Bezeichnung zur Lage, Wirtschaftsart und Größe des Grundstücks. In den weiteren drei Abteilungen sind der Name des Eigentümers, die Lage und Größe des Grundstücks, mögliche Beschränkungen wie Wegerechte oder Belastungen durch Schulden, z.B. Grundschulden zu finden.
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