Die wichtigsten Begriffe und Fakten aus der Immobilienwelt einfach erklärt.
DEFINITION MAKLER:
Ein Immobilienmakler ist jemand, der die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen ermöglicht. Er bringt Eigentümer und Interessenten, Verkäufer und Käufer, Vermieter und Mieter, Angebot und Nachfrage zusammen.
MAKLERPROVISION:
Bei der Vermietung von Immobilien ist die Aufteilung der Provision seit längerem durch das Bestellerprinzip definiert. Der Auftraggeber entlohnt die Leistungen des Maklers. Im Falle eines Verkaufes trägt die Vertragspartei, die den Makler beauftragt hat, nicht die komplette Provision. Der Auftraggeber muss mindestens 50 Prozent der Maklerprovision übernehmen. So wird in der Praxis sowohl die Provision zu 100 Prozent von dem Verkäufer bezahlt (=Innenprovision) als auch eine Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer praktiziert.
DAS ERFOLGSPRINZIP:
Gilt für Mietverhältnisse und für Verkäufe von Immobilien und besagt, dass eine Provision nur dann an den Makler ausgezahlt wird, wenn die Vermittlung einer Immobilie erfolgreich war, sprich: wenn die Unterzeichnung eines Mietvertrages oder bei Verkäufen die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar erfolgt ist. In seltenen Fällen wird in Maklerverträgen noch eine Aufwandsentschädigung vereinbart.
ZEITPUNKT DER PROVISIONSZAHLUNG:
Die Zahlungsziele belaufen sich meist auch auf die üblichen Fristen von 14 bis 30 Tagen nach der Unterzeichnung beim Notar oder Mietvertrag. Sonderregelungen sind individuell vereinbar, z.B. indem die Zahlung der Provision auf den Zeitpunkt nach Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers verschoben wird.
AUFGABEN DES MAKLER:
Zuallererst wird Ihr Makler mit Ihnen Ihre Verkaufsziele besprechen und eine Werteinschätzung der Immobilie vor Ort vornehmen. Heutzutage beschränken sich Immobilienmakler meist nicht mehr nur auf die reine Vermittlung von Immobilien. Das Berufsbild des Immobilienmaklers greift in sämtliche Sparten des Immobiliengeschäfts ein: Neben der Vermittlung von Immobilien jeder Art umfasst es auch Beratungs- und Betreuungsleistungen rund um die Immobilie sowie die Verwaltung von Objekten, die Vermittlung von Finanzierungen, Baubetreuungsaufgaben und vieles mehr.
GELDWÄSCHEGESETZ:
Bei Verdacht auf Geldwäsche hat der Immobilienmakler die zuständigen Behörden zu informieren. Besteht der Verdacht auf Geldwäsche, wird der Verkaufsprozess sofort eingefroren und die einwandfrei Mittelherkunft muss erst beweisen werden.
WIDERRUFSRECHT:
Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume (also im Internet, per Telefon, Brief, E-Mail usw.) abgeschlossen worden sind können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Bei Versäumnis des Maklers verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf ein Jahr und 14 Tage.