Steinhauser Immobilien-Tipp
Handwerker im Haus – Mängel richtig reklamieren
Die Spüle tropft seit Tagen. Sie finden das Problem nicht selbst und können es auch nicht lösen. Sie finden einen Handwerker, der es repariert. Sie hatten keinen Kostenvoranschlag. Es kommen Fahrtkosten hinzu und eine Rechnung gibt es auch nicht. Dann schnell zum nächsten Termin. Danach stellen Sie fest, dass es immer noch tropft. Kennen Sie dieses Problem? Mit ein paar Tipps schützen Sie sich ganz einfach vor Handwerker-Enttäuschungen. Sobald er vor Ort ist, zeigen Sie ihm nochmal genau, was das Problem ist. Er sollte Ihnen erklären können, wie er vorgehen möchte, und wie lange er voraussichtlich brauchen wird. Vereinbaren Sie Termine so, dass Sie auch zu Hause sind, während der Handwerker dort arbeitet. Sobald er fertig ist, nehmen Sie den Auftrag ab und beurteilen das Ergebnis. Liegen zum Beispiel die Fliesen schief, funktioniert die Heizung immer noch nicht oder tropft das Rohr weiterhin, dann zeigen Sie die Mängel sofort an und dokumentieren diese am besten in einem Abnahmeprotokoll. Handwerker müssen Ihnen eine Rechnung ausstellen. Dort sind alle Angaben vollständig und die Leistungen möglichst transparent aufgeführt. Sie brauchen die Rechnung und einen Beleg für die Zahlung, um diese später nachweisen zu können. Das hilft Ihnen nicht nur bei einem eventuellen Streit, Sie können Handwerkerleistungen auch von der Steuer absetzen. Wenn Sie Mängel erst später feststellen, sollten Sie sich schriftlich an die Firma wenden. Briefe sind hier der E-Mail vorzuziehen, da Sie Ihnen in eventuellen Rechtsstreitigkeiten helfen. Handeln Sie grundsätzlich überlegt. Versuchen Sie nicht sofort, einen anderen Handwerker den Mangel ausbessern zu lassen oder es womöglich selbst zu tun. Der Handwerker hat zunächst zwei Versuche zur Nachbesserung, die Sie ihm auch geben sollten. Erst danach können Sie weitere Schritte einleiten, falls nötig. Bei schweren Mängeln sollten Sie die Abnahme zunächst verweigern. Wenn Sie die Abnahme verweigern, müssen Sie gemäß § 641 BGB auch noch nicht bezahlen. Die Vergütung ist dann erst bei Abnahme des sogenannten Werkes fällig. Kleinere Mängel sollten Sie ins Abnahmeprotokoll aufnehmen. Für diese Mängel dürfen Sie sofort die Nachbesserung verlangen. Verweigert der Handwerker die Nachbesserung, können Sie als Kunde weitere Rechte geltend machen. Kostenvoranschläge sind freibleibende Angebote und damit nicht verbindlich. Ein Handwerker kann mit der finalen Rechnung auch über den Kostenvoranschlag hinaus gehen, da nicht jeder Mehraufwand vorhersehbar ist. Für welche Arbeit Sie einen Handwerker auch bestellen, seine Leistung muss immer mangelfrei sein. Andernfalls können Sie diese reklamieren und Nachbesserung fordern. Das betrifft auch Reparaturen wie zum Beispiel das Abschleifen von Möbeln oder das Einbauen von Schränken. Klare und gemeinsame Vereinbarungen zwischen dem Handwerker und Ihnen schaffen eine gute Basis für eine ordentliche Arbeit, damit Sie auch weiterhin schön wohnen können.
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Begriffe aus der Immobilienwelt
Die wichtigsten Begriffe und Fakten aus der Immobilienwelt einfach erklärt. Ein Immobilienmakler ist jemand, der die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen ermöglicht. Er bringt Eigentümer und Interessenten, Verkäufer und Käufer, Vermieter und Mieter, Angebot und Nachfrage zusammen. Bei der Vermietung von Immobilien ist die Aufteilung der Provision seit längerem durch das Bestellerprinzip definiert. Der Auftraggeber entlohnt die Leistungen des Maklers. Im Falle eines Verkaufes trägt die Vertragspartei, die den Makler beauftragt hat, nicht die komplette Provision. Der Auftraggeber muss mindestens 50 Prozent der Maklerprovision übernehmen. So wird in der Praxis sowohl die Provision zu 100 Prozent von dem Verkäufer bezahlt (=Innenprovision) als auch eine Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer praktiziert. Gilt für Mietverhältnisse und für Verkäufe von Immobilien und besagt, dass eine Provision nur dann an den Makler ausgezahlt wird, wenn die Vermittlung einer Immobilie erfolgreich war, sprich: wenn die Unterzeichnung eines Mietvertrages oder bei Verkäufen die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar erfolgt ist. In seltenen Fällen wird in Maklerverträgen noch eine Aufwandsentschädigung vereinbart. Die Zahlungsziele belaufen sich meist auch auf die üblichen Fristen von 14 bis 30 Tagen nach der Unterzeichnung beim Notar oder Mietvertrag. Sonderregelungen sind individuell vereinbar, z.B. indem die Zahlung der Provision auf den Zeitpunkt nach Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers verschoben wird. Zuallererst wird Ihr Makler mit Ihnen Ihre Verkaufsziele besprechen und eine Werteinschätzung der Immobilie vor Ort vornehmen. Heutzutage beschränken sich Immobilienmakler meist nicht mehr nur auf die reine Vermittlung von Immobilien. Das Berufsbild des Immobilienmaklers greift in sämtliche Sparten des Immobiliengeschäfts ein: Neben der Vermittlung von Immobilien jeder Art umfasst es auch Beratungs- und Betreuungsleistungen rund um die Immobilie sowie die Verwaltung von Objekten, die Vermittlung von Finanzierungen, Baubetreuungsaufgaben und vieles mehr. Bei Verdacht auf Geldwäsche hat der Immobilienmakler die zuständigen Behörden zu informieren. Besteht der Verdacht auf Geldwäsche, wird der Verkaufsprozess sofort eingefroren und die einwandfrei Mittelherkunft muss erst beweisen werden. Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume (also im Internet, per Telefon, Brief, E-Mail usw.) abgeschlossen worden sind können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Bei Versäumnis des Maklers verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf ein Jahr und 14 Tage.
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Eine Immobilie sanieren – schöner Wohnen und nachhaltig den Wert steigern
Viele Immobilienbesitzer – oder solche, die es werden wollen – scheuen im ersten Moment eine Sanierung. Eine Sanierung verleiht Ihrer Immobilie neuen Glanz und trägt zu einer Wertsteigerung bei, erhöht den energetischen Standard und schont künftig Ihren Geldbeutel. Es werden weniger Baustoffe als bei einem Neubau benötigt und schont somit wichtige Ressourcen und die Umwelt. Relikte vergangener Zeiten wie leerstehende Werkstätten und Lagerräume bergen einmalige und begehrte Wohnraum-Konzepte in sich. Häuser aus der Gründerzeit oder andere historische Gebäude, bei der die originale Struktur der Immobilie herauszuarbeiten ist, erfahren durch eine Sanierung eine enorme Wertsteigerung und werden eine interessante und inflationssichere Vermögensanlage mit steuerbegünstigten Abschreibungsmöglichkeiten. Damit die Sanierung erfolgreich und stressfrei ablaufen kann ist eine gute Vorbereitung das A und O. Es gilt Experten einzubeziehen, Budgets zu planen, Entscheidungen zu treffen und den Überblick zu behalten. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH – Sie haben es geschafft.
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Wertverlust bei Immobilien: Energeeffizienz wird zum kritischen Faktor
Aktuelle Studienergebnisse zeigen, dass Immobilien mit niedriger Energieeffizienz an Wert verlieren, während energieeffiziente Objekte ihren Wert behalten oder sogar steigern. Dieser Trend macht deutlich, dass die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz einer Immobilie zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Die Preise für Immobilien, die in den höchsten Energieeffizienzklassen A und B eingestuft sind, verzeichnen einen Anstieg. Laut der Auswertung eines großen Immobilienportals stiegen die Angebotspreise für solche sanierten Objekte um ca. 2,2 Prozent. Im Gegensatz dazu fielen die Preise für weniger effiziente Immobilien, was einen deutlichen Anreiz für energetische Sanierungen setzt.
Energieeffiziente Immobilien bieten zahlreiche Vorteile:
● Senkung der Heizkosten
● Erhalt eines hohen Immobilienwerts
● Beitrag zum Klimaschutz
● Schutz unserer Erde
● Zukunftssichere Immobilie
Diese Aspekte unterstreichen die wachsende Bedeutung energieeffizienter Bauweisen und Sanierungen im Immobilienbereich.
Trotz der positiven Entwicklung bei energieeffizienten Immobilien ist der Sanierungsbedarf in Deutschland weiterhin groß. Über 40 Prozent der Immobilien befinden sich in den niedrigeren Energieeffizienzklassen. Der Bedarf an Sanierungen ist besonders bei älteren Gebäuden hoch, und es herrscht eine gewisse Zurückhaltung bei der Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Interessanterweise ist die Zahl der energetisch sanierten Objekte seit dem ersten Quartal 2019 rückläufig. Dies könnte auf Unsicherheiten und eine abwartende Haltung der Eigentümer zurückzuführen sein. Eine gezielte Förderung und Aufklärung könnten hier Anreize für eine Trendwende schaffen.
Auf europäischer Ebene gibt es Bestrebungen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, ohne dabei eine Sanierungspflicht für Wohnhäuser einzuführen. Die neuen Richtlinien zielen darauf ab, Nichtwohngebäude energieeffizienter zu gestalten und bieten Mitgliedstaaten die Möglichkeit, EU-Finanzmittel für solche Projekte zu nutzen. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, da Gebäude in der EU rund 40 Prozent des Energieverbrauchs ausmachen.
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit stellen nicht mehr nur wünschenswerte, sondern zunehmend notwendige Kriterien für die Wertentwicklung von Immobilien dar. Angesichts des hohen Sanierungsbedarfs und der Vorteile energieeffizienter Gebäude besteht Handlungsbedarf, um einerseits die ökologische Wende zu vollziehen und andererseits das eigene Investment zu bewahren.
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Immobilie geerbt – und nun?
Viele Fragezeichen – darum ist es wichtig umfassend informiert zu sein. Es gilt gesetzliche Fristen, rechtliche Regelungen und steuerliche Forderungen zu kennen und einzuhalten. Darüber hinaus ist es wichtig, den Wert der geerbten Immobilie, die eigene Vermögenssituation und die des Erblassers genauestens zu prüfen und zu kennen. Unterstützung erhalten Sie durch freie Berater/Makler.
In welcher Rechtsstellung befinde ich mich laut Erbgesetz? Bin ich ALLEINERBE? Gibt es weitere Erben? Die Details sind oft zu Lebzeiten in einem Testament/Erbvertrag geregelt worden. Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge.
Gibt es ein TESTAMENT? Fragen Sie beim Nachlassgericht nach. Dies wird das Testament später auch eröffnen. Ein VERMÄCHTNIS bezieht sich auf einzelne Vermögensgegenstände wie z.B. eine Immobilie oder ein Grundstück. Die Erbfolge kann in einem ERBVERTRAG geregelt sein. Dieser kann nur mit Zustimmung beider Vertragspartner geändert werden. Liegen keine Regelungen vor, so greift die gesetzliche Erbfolge im engen Verwandtschaftsverhältnis des Erblassers.
Unterteilt in drei Ordnungen.
Alle Erbenden an der gesamten Erbmasse. Die Aufteilung erfolgt im Rahmen einer Erbauseinandersetzung. Hier kann es bei größerem Vermögen zu Problemen in der unfreiwillig entstandenen Gemeinschaft kommen und wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung geregelt.
in Form einer Auszahlung an die Miterben oder ein einvernehmlicher Verkauf durch die Erbengemeinschaft und Verteilung des Erlöses. Oder die Teilungsversteigerung von Erbanteilen, sofern sich die Erbengemeinschaft nicht einigen kann.
Was verbirgt sich hinter der Erbmasse? Es gibt nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Immobilienkredite und Schulden des Erblassers. Prüfen Sie diese und wägen Sie gut ab, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Die Frist hierzu beträgt 6 Wochen nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben. Eine spätere Anfechtung ist nur bei bestimmten Eigenschaften möglich.
Erbschaften unterliegen der Steuerpflicht und ist abhängig von VERWANDSCHAFTSGRAD und den damit verbundenen Freibeträgen. Diese liegen zwischen 20.000 € bis 500.000 €. Wichtig ist, dass Sie Ihren Erbfall umgehend dem Finanzamt melden. Die Meldepflicht beträgt drei Monate nach Kenntnis.
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Immobilienmarkt 2025: Erwartungen und Entwicklungen
Das Jahr 2025 startet für die deutsche Immobilienbranche mit einer Mischung aus Unsicherheit und vorsichtigem Optimismus. Nach einem durchwachsenen Jahr 2024 stehen politische Entscheidungen, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Marktentwicklungen im Fokus. Eigentümer und Investoren sollten sich frühzeitig auf die Gegebenheiten einstellen, um Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren. Die Prognosen für 2025 zeigen ein leichtes Wachstum. Das Transaktionsvolumen könnte auf 40 bis 42 Milliarden Euro steigen, nachdem es 2024 bei etwa 35 Milliarden Euro lag. Die erhoffte Erholung bleibt jedoch fragil und hängt von mehreren Faktoren ab: Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB): Erwartete Zinssenkungen könnten Investitionen ankurbeln und die Finanzierungsbedingungen erleichtern. Noch ist unklar, wie stark sich dieser Effekt bemerkbar macht. Politische Stabilität: Die Auswirkungen der vorgezogenen Bundestagswahl und die Entscheidungen zu miet- und wohnungspolitischen Themen werden eine Schlüsselrolle spielen. Die Politik bleibt ein zentraler Unsicherheitsfaktor. Besonders zwei Themen bestimmen die Agenda: Mietpreisbremse: Unklar bleibt, ob die bestehende Regelung verlängert, reformiert oder durch ein neues Modell ersetzt wird. Investoren halten sich bei Wohnimmobilien zurück, solange die Rahmenbedingungen unklar sind. Wohnungsneubau: Die Nachfrage nach Wohnraum steigt weiter, nicht zuletzt durch anhaltende Zuwanderung. Gleichzeitig bleibt der Neubau aufgrund hoher Finanzierungskosten und regulatorischer Hürden schwierig. Diese Diskrepanz stellt Eigentümer und Investoren vor große Herausforderungen. Die Unsicherheiten am Markt verlangen strategisches Handeln: Finanzierungsstrategien anpassen: Das aktuelle Zinsniveau erfordert eine sorgfältige Planung bei Neu- und Anschlussfinanzierungen. Marktveränderungen beobachten: Politische Entscheidungen und wirtschaftliche Trends können kurzfristige Chancen oder Risiken schaffen. Objekte aufwerten: Investitionen in Nachhaltigkeit und Energieeffizienz erhöhen langfristig den Wert und die Vermietbarkeit von Immobilien. 2025 wird für die deutsche Immobilienbranche ein Jahr, in dem langfristige Trends und politische Entscheidungen die Richtung vorgeben. Eigentümer und Investoren müssen sich auf anhaltende Unsicherheiten einstellen, können jedoch von gezielten Chancen profitieren. Eine klare Strategie und Flexibilität bleiben entscheidend, um die Dynamiken des Marktes erfolgreich zu nutzen.
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Kauf einer gebrauchten Immobilie: Eine große Sache
Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft in Ihrem Leben. Hier hängen die ERSPARNISSE und eine Bankfinanzierung daran und beeinflussen somit einen sehr großen Teil des Lebens.
Vor einem Kauf sollte der Käufer, die für sich wichtigen Fragen geklärt haben:
Eine Beurkundung eines Vertrages ist grundsätzlich nur bei einem Notar möglich und soll die Beteiligten vor Irrtümern schützen. Im Vorgespräch werden die Rahmenbedingungen und die Ziele der Vertragsbeteiligten aufgenommen, besprochen und unparteiisch beraten. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollen nicht in ungesicherte Vorleistungen gehen. Der Käufer soll erst den Kaufpreis bezahlen, wenn ein (lastenfreier) Eigentumserwerb gesichert ist. Der Verkäufer sein Eigentum nicht verliert, ohne zuvor den Kaufpreis erhalten zu haben. Im Rahmen der Beurkundung wird der Vertrag im Beisein aller Beteiligten verlesen. Es kann nicht darauf verzichtet werden! Sollte ein Beteiligter nicht anwesend sein können, so kann er sich vertreten lassen oder den Vertrag im Nachhinein genehmigen. Dieser Akt verursacht zusätzliche Kosten und kann eine Verzögerung in der Abwicklung zur Folge haben.
Der Notar überwacht die ordnungsgemäße Eintragung der Vormerkung im Grundbuch. Er besorgt und überprüft alle Unterlagen, die für den rechtssicheren und lastenfreien Erwerb durch den Käufer erforderlich sind, z.B. Verzicht des Vorkaufsrechts der Gemeinde und die Löschungsunterlagen der Bank des Verkäufers. Liegen alle notwendigen Voraussetzungen vor, so wird die Fälligkeitsmitteilung erstellt und den Parteien zugesandt. Käufer und Verkäufer werden somit über die nächsten Schritte/Abläufe informiert. Der Kaufvertrag wird auch dem Finanzamt zur Erstellung des Grunderwerbsteuerbescheid zugesendet. Nach Begleichung erhält der Notar eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und kann die Eigentumsumschreibung nach erfolgter Kaufpreiszahlung und Bestätigung an das Grundbuchamt schicken.
Nach der Eintragung im Grundbuch sind Sie nun auch rechtlich der Eigentümer.
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Privater Immobilienverkauf – Teil 1: Der Faktor Zeit
Jeder Ihrer Schritte muss mit Sorgfalt, Reflexion und Sicherheitsbewusstsein getan werden. Ein vermeintlicher Selbstläufer kann bei Fehlern schnell zum Ladenhüter werden. Die Zeit für den Verkauf sollte nicht unterschätzt werden und kann einige Monate dauern. Unter Zeitdruck zu verkaufen, verschlechtert Ihre Verhandlungsposition. Bleiben Sie ruhig und geben Sie dem Markt die nötige Zeit. Wenn Sie zuvor einen marktgerechten und realistischen Preis ermittelt haben, kommen Sie entspannt zu Ihrem Ziel.
Der Grundstein für einen erfolgreichen Verkauf ist der korrekt angesetzte Preis für Ihre Immobilie.
Natürlich möchten Sie das maximal Mögliche aus Ihrer Immobilie herausholen. Mit einem „Fantasiepreis“ in den Markt zu gehen und abzuwarten, wie dieser reagiert, ist eine denkbar schlechte Idee. Setzen Sie den Preis realistisch und im marktgerechten Rahmen an – nur so können Sie sich den Erfolg sichern!
Recherchieren Sie im Internet – Betrachten Sie diese Preise mit einem gesunden Realismus! Was Sie auf den verschiedenen Plattformen sehen, sind Angebotspreise, die andere Immobilienverkäufer gerne erzielen möchten. Ob die Immobilie zu diesem Preis verkauft wird, ist Ihnen nicht bekannt.
Lesen Sie den Grundstücksmarktbericht – Diese gibt es für verschiedene Regionen und geben Ihnen weitere Einblicke in das zurückliegende Marktgeschehen, aber niemals für die Zukunft. Es handelt sich bei diesen Zahlen um Werte aus der Vergangenheit. In der Kombination der Ergebnisse aus Internet, Marktbericht und weiteren Informationen aus den Medien bekommen Sie eine Vorstellung vom Immobilienmarkt.
Nehmen Sie Ihre Immobilie unter die Lupe und schauen Sie nach den unterschiedlichen Kriterien. Selbst in einem Mehrfamilienhaus können dies zu Preisunterschieden führen. Viele unterschiedliche Faktoren bilden einen Verkaufspreis, wie z.B.
Eine gute Angelegenheit, um einen Wert festzustellen, der Sicherheit beim Verkauf geben kann und für Ihnen viel Arbeit im Vorfeld abnimmt.
Planen Sie einen kleinen Verhandlungsspielraum ein. Ein zu großer Verhandlungsspielraum kann abschreckend wirken. Jeder Käufer wird für sich abwägen, welche Vor-/Nachteile die Immobilie hat, welche Renovierungen oder Umbauten und Kosten noch auf ihn zukommen.
Weitere Antworten zu Ihren Fragen und zum Thema PRIVATER IMMOBILIENVERKAUF, wie...
BEWERBUNG EINER IMMOBILIE / ANFRAGEN UND BESICHTIGUNGEN erfahren Sie in der nächsten Ausgabe.
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Privater Immobilienverkauf – Teil 2: Die Vermarktung
DIE VERMARKTUNG ist der Motor Ihres Immobilienverkaufs – ohne den richtigen Treibstoff kommen Sie nicht voran.
Im ersten Schritt stellen Sie alle relevanten Fakten zusammen, die in Ihrem Inserat und Ihrem Exposé nicht fehlen dürfen.
Im zweiten Schritt geht es an die Präsentation selbst. Werben Sie auf allen Kanälen, die die Zielgruppe nutzt, z.B. Zeitung, Website, Immobilienportalen, über Kooperationspartner oder in den sozialen Medien. Ein Makler hat die gleichen Möglichkeiten aber ein breiteres Netzwerk. Verschaffen Sie Ihrer Immobilie einen guten Auftritt und nutzen Sie Ihre Chancen.
Wissen Sie, was Sie alles benötigen und wo Sie die Unterlagen bekommen, wenn Ihnen diese nicht vorliegen? Können Sie an alles denken?
Geben Sie keine schlampigen Unterlagen heraus und lassen Sie diese entsprechend aufarbeiten. Der erste Eindruck zählt!
Jede Immobilie hat eine bestimmte Zielgruppe und die muss direkt angesprochen werden. Überlegen Sie sich, wen Sie sich als Käufer vorstellen können.
Schauen Sie auf ordentliche Grundrisse und aussagekräftige und gute Fotos. Hier gibt es sehr viel zu beachten, um den Betrachter abzuholen und nicht zu verschrecken. Zeigen Sie keine Winterbilder im Sommer!
Zu den Bildern gehören ansprechende und treffende Texte, vermeiden Sie Zahlen und arbeiten Sie mit Emotionen.
Sind Sie immer erreichbar und haben Sie immer die Zeit für die Vielzahl an Interessenten? Möchten Sie jedem Ihre Handynummer mitteilen? Lassen Sie private Emotionen draußen und begeistern Sie die Interessenten mit dem zu verkaufenden Objekt und der Lage in Ihrem ersten Kontakt mit dem Interessenten.
Setzen Sie Ihre Immobilie ins richtige Licht und versetzen Sie sich in den Interessenten hinein, wie er Ihre Immobilie gerne sehen möchte.
Führen Sie objektiv durch Ihre Immobilie, lassen Sie diese für sich sprechen und reden Sie nicht zu viel. Sprechen Sie Nachteile/Vorteile und Mängel deutlich an. Verkaufen Sie die Zukunft und nicht die Vergangenheit.
Der krönende Abschluss ist der Kaufvertrag beim Notar. Können Sie den Notartermin vorbereiten? Haben Sie alle Informationen? Kann sich Ihr Käufer die Immobilie leisten? Bereiten Sie sich zusammen mit Ihrem Käufer darauf vor. Diskussionen im Notartermin sind nicht zielführend und können den Termin zum Platzen bringen. Eine gute Vorbereitung und Abstimmung zwischen den Parteien führt Sie zum späteren Ziel der Kaufpreiszahlung und der Übergabe der Wohnung.
VIEL ERFOLG!
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Das Testament –Teil 1
Eines Testaments erfolgt beim Nachlassgericht, wenn es dafür berechtigte Gründe gibt, z.B. in Form eines Schreibfehlers oder eines Motivirrtums, dass der Wille eigentlich anders angedacht war. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr, ab dem Zeitpunkt, ab dem der Berechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Ein Erbe kann angenommen und auch ausgeschlagen werden. Die Annahme kann durch nichts tun oder durch Erklärung erfolgen. Für die Ausschlagung des Erbes gilt meistens eine Frist von 6 Wochen ab Bekanntwerden. Nicht jeder ist zur Auskunft beim Testamentsregister befugt. Diese Recht haben nur Notare oder Gerichte. Solange der Erblasser noch lebt, haben auch diese nur mit dessen Zustimmung das Recht dazu. Eine Erbschaft kann mit einer Frist von sechs Wochen ausgeschlagen werden. Die Frist beginnt mit der Kenntnis von der Erbschaft und mit dem Grund der Berufung. Sind grundsätzlich von den Erben zu tragen, sofern sie das Erbe angenommen und nicht ausgeschlagen haben. Ist ein gemeinschaftliches Testament, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Erst mit dem Tode es zweiten Ehepartners geht der gesamte Nachlass auf die Schlusserben über. Etwaige Abkömmlinge werden somit nach dem ersten Todesfall enterbt. Das wirft steuer- und pflichtteilsrechtliche Fragen auf. Es muss HANDSCHRIFTLICH und UNTERSCHRIEBEN sein. Vorsicht bei unklaren und streitanfälligen Formulierungen und Formfehler oder mangels fehlender Testierfähigkeit. Im Testamentsregister können diese amtlich verwahrt werden. Sie können Ihre Kinder nicht enterben. Er kann die jeweilige Erbquote verändern. Der vermeintlich Enterbte hat jedoch immer einen Pflichtteilsanspruch – auch wenn Sie das so nicht wollen. Gibt es mehrere Erben so bilden diese kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Allem Miterben sind am Nachlass zu gleichen Teilen berechtigt und verpflichtet, nicht jedoch hinsichtlich einzelner Nachlassgegenstände. Sobald kein Testament erstellt wurde und vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Als gesetzliche Erben gelten Verwandte und Ehegatten des Erblassers.
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Das Testament –Teil 2
Der Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten aus dem Nachlass ein. Er bekommt nicht nur alles Vermögen, sondern er erbt auch alle Schulden. Er haftet bei Annahme des Erbes mit seinem GESAMTEN PRIVATVERMÖGEN. Diese Haftung kann durch verschiedene Regelungen und Maßnahmen auf den Nachlass beschränkt werden. Prüfen Sie vor der Annahme eines Erbes bitte den gesamten Nachlass des Erblassers um evt. Forderungen zu vermeiden. Ein sehr wichtiges Dokument beim Verkauf einer Immobilie und einem größeren Immobilienbesitz. Er ist ein amtliches Zeugnis über das Erbrecht und über die Größe des Erbteils. Er ist auch ein Nachweis über die Erbenstellung, wenn diese nicht durch eine eröffnete notarielle Verfügung belegt werden kann. Die Beantragung erfolgt in der Regel beim Amtsgericht. Im Rahmen eines Erbvertrages kann der letzte Wille des Erblassers auf vielfältige Weise geregelt und umgesetzt werden. In einem notariellen Vertrag kann klar festgelegt werden WER – WAS – WANN bekommen soll. Aufgrund der Erbenhaftung oder anderen Ereignissen und Konstellationen können Verwandte des Erblassers und der Ehegatte durch einen notariellen Vertrag auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Dieser Verzicht wird dann bei der Berechnung der Quoten von verbleibenden Pflichtteilsberechtigten nicht mitgezählt. Können im Gegensatz zum Erbvertrag nur Ehegatten gemeinsam erstellen. Beim Tode eines Beteiligten werden die wechselseitigen Verfügungen bindend und können danach nicht mehr widerrufen werden. Machen Sie sich hierzu, zusammen mit Ihren Angehörigen Gedanken und lassen Sie sich von einem Notar/Rechtsanwalt beraten. Wird durch einen Ehevertrag begründet. Bei dessen Auflösung erfolgt KEIN AUSGLEICH DES ZUGEWINNS. Im Erbfall fällt somit keine pauschale Erhöhung, um ein Viertel der Erbschaft des gesetzlichen Erbteils des Ehegatten an und ist ausgeschlossen. Das Testament ist eine einseitige und letztwillige Verfügung. Denken Sie hierbei an das eigenhändige Testament und seine Erfordernisse. Sie können Ihre letzte Verfügung immer wieder ändern. Ein aktuelles Datum ist hierbei sehr hilfreich, um spätere Verwirrungen zu vermeiden. Lebensgefährten/Lebenspartner sind nach dem Erbrecht keine gegenseitigen gesetzlichen Erben. In diesem Falle sind ohne eine Eheschließung testamentarische oder erbvertragliche Regelungen dringend notwendig. Schützen Sie sich und Ihren Partner vor Überraschungen! Was ein Pflichtteil, ein Vermächtnis etc. ist erfahren Sie in unserem nächsten Beitrag.
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Das Testament –Teil 3
Notare sind unabhängige, unparteiische und sachkundige Rechtsberater. Sie entwerfen und beurkunden, nach eingehender Beratung, Testamente und Erbverträge. Das notarielle Testament dokumentiert den letzten Willen des Erblassers besonders rechtssicher. Die notarielle Urkunde dient als Beweis und kann Erbstreitigkeiten vorbeugen. Er steht den Abkömmlingen und dem Ehegatten zu, sofern sie zur gesetzlichen Erbfolge berufen sind. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch des Pflichtteilberechtigten. In der Regel beträgt er die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. Sie können insbesondere enterbten Abkömmlingen und Ehegatten zustehen. Mit einem notariellen Pflichtteilsverzicht können der Erblasser und der Berechtigte einen Pflichtteilsanspruch ausschließen oder modifizieren und den Verzicht rechtlich absichern. Ist der länger lebende und bestimmte Erbe in einem Berliner Testament oder Erbvertrag ist. Der Nachlass geht bei dieser Gestaltung zunächst auf den überlebenden Ehegatten und dann mit dessen Vermögen ganzheitlich auf den Schlusserben über. Im Gesetz gibt es „ordentliche“ Testamente. Diese können notariell beraten, entworfen und beurkundet sein oder eigenhändig verfasst werden. In dringenden Fällen gibt es auch verschiedene Nottestamente, durch ein Bürgermeistertestament, ein Drei-Zeugen-Testament und ein Seetestament. Sie beginnt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist ein Testament nur bei einem Notar möglich. Der Erklärende/Erblasser muss voll geschäftsfähig sein und der Notar hat die Pflicht der Testierfähigkeit bei jedem Testament zu prüfen. Ist der Erblasser nicht testierfähig, so muss der Notar sein Mitwirken bei der Erstellung verweigern. Damit Ihnen kein Testament verloren geht können Sie es beim zentralen Testamentsregister hinterlegen lassen. Die Standesämter melden alle Sterbefälle von Amts wegen an die Bundesnotarkammer. Die Registrierung der Urkunden erfolgt durch die Notare und Gerichte. Ist die Zuwendung einer bestimmten Sache oder eines Rechts. Die Erben müssen dieses Vermächtnis gesondert erfüllen und erfolgt nicht automatisch an den Begünstigten. Die letzte Verfügung kann vor Verlust oder vor Fälschung geschützt beim Notar oder beim Amtsgericht amtlich verwahrt werden. Die Notare und Gerichte melden die Urkunden zur Registrierung beim zentralen Testamentsregister an. Die Standesämter melden von Amts wegen alle Sterbefälle an die Bundesnotarkammer, bei der das Testamentsregister angesiedelt ist. Im Sterbefall benachrichtigt das Testamentsregister die verwahrenden Stellen. (www.testamentsregister.de)

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