Zum Inhalt springen

Steinhauser Immobilien-Tipps

Das Testament –Teil 1

ANFECHTUNG

Eines Testaments erfolgt beim Nachlassgericht, wenn es dafür berechtigte Gründe gibt, z.B. in Form eines Schreibfehlers oder eines Motivirrtums, dass der Wille eigentlich anders angedacht war. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr, ab dem Zeitpunkt, ab dem der Berechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.

ANNAHME

Ein Erbe kann angenommen und auch ausgeschlagen werden. Die Annahme kann durch nichts tun oder durch Erklärung erfolgen. Für die Ausschlagung des Erbes gilt meistens eine Frist von 6 Wochen ab Bekanntwerden.

AUSKUNFT

Nicht jeder ist zur Auskunft beim Testamentsregister befugt. Diese Recht haben nur Notare oder Gerichte. Solange der Erblasser noch lebt, haben auch diese nur mit dessen Zustimmung das Recht dazu.

AUSSCHLAGUNG

Eine Erbschaft kann mit einer Frist von sechs Wochen ausgeschlagen werden. Die Frist beginnt mit der Kenntnis von der Erbschaft und mit dem Grund der Berufung.

BEERDIGUNGSKOSTEN

Sind grundsätzlich von den Erben zu tragen, sofern sie das Erbe angenommen und nicht ausgeschlagen haben.

BERLINER TESTAMENT

Ist ein gemeinschaftliches Testament, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Erst mit dem Tode es zweiten Ehepartners geht der gesamte Nachlass auf die Schlusserben über. Etwaige Abkömmlinge werden somit nach dem ersten Todesfall enterbt. Das wirft steuer- und pflichtteilsrechtliche Fragen auf.

EIGENHÄNDIGES TESTAMENT

Es muss HANDSCHRIFTLICH und UNTERSCHRIEBEN sein. Vorsicht bei unklaren und streitanfälligen Formulierungen und Formfehler oder mangels fehlender Testierfähigkeit. Im Testamentsregister können diese amtlich verwahrt werden.

ENTERBEN

Sie können Ihre Kinder nicht enterben. Er kann die jeweilige Erbquote verändern. Der vermeintlich Enterbte hat jedoch immer einen Pflichtteilsanspruch – auch wenn Sie das so nicht wollen.

ERBENGEMEINSCHAFT

Gibt es mehrere Erben so bilden diese kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Allem Miterben sind am Nachlass zu gleichen Teilen berechtigt und verpflichtet, nicht jedoch hinsichtlich einzelner Nachlassgegenstände.

ERBFOLGE – GESETZLICH

Sobald kein Testament erstellt wurde und vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Als gesetzliche Erben gelten Verwandte und Ehegatten des Erblassers.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, bei dem wir Sie mit Ihrem Immobilienkauf- oder verkaufswunsch besser kennenlernen. - ©nordwood

Sie befassen sich mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, oder benötigen einen Wert Ihrer Immobilie? Sie wünschen sich dabei Unterstützung und möchten persönlich und kompetent beraten werden?

Steinhauser Immobilien steht Ihnen zur Seite und und nimmt Ihnen die damit verbundene Arbeiten ab. Einfach zurücklegen und entspannen. Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht über unser Kontaktfomular.

Ralf Vögt

Abteilungsleitung Blickwinkel GmbH - Verkauf - Vermietung - Werteinschätzung

07661 93 50-24 ralf.voegt@steinhauser-immobilien.de
Contact Form

Immobilien in der Region Freiburg

Aktuelle Immobilienangebote

Alle ansehen

79199 Kirchzarten

Wohnung zu mieten

79312 Emmendingen

Hallen / Lager / Produktion zu kaufen

79312 Emmendingen

Wohnung zu kaufen

79199 Kirchzarten

Büro / Praxen zu mieten

Flexibler Büroraum in Büro-WG – ideal für Meetings & mehr

  • Bürofläche ca. 21,82 m²

  • Zimmer 1

Unsere Referenzen

Erfolgreich vermittelte Immobilien

Alle ansehen

79271 St.Peter

Wohnung zu mieten

Hausansicht mit Garten

Vermietet

Bald frei für DICH

  • Wohnfläche ca. 53,88 m²

  • Zimmer 2

79312 Emmendingen

Haus zu kaufen

IMG_0914

Verkauft

Emmendingen - Eine unbeschreibliche und ruhige Randlage mit einem herrlichen Weitblick

  • Wohnfläche ca. 280 m²

  • Bürofläche ca. 137,44 m²

  • Zimmer 6

79199 Kirchzarten

Haus zu kaufen

Hausansicht

Verkauft

Bieterverfahren - Gepflegtes Einfamilienwohnhaus in begehrter und ruhiger Lage

  • Wohnfläche ca. 180 m²

  • Zimmer 7.5