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Steinhauser Immobilien-Tipp

Handwerker im Haus – Mängel richtig reklamieren

Die Spüle tropft seit Tagen. Sie finden das Problem nicht selbst und können es auch nicht lösen. Sie finden einen Handwerker, der es repariert. Sie hatten keinen Kostenvoranschlag. Es kommen Fahrtkosten hinzu und eine Rechnung gibt es auch nicht. Dann schnell zum nächsten Termin. Danach stellen Sie fest, dass es immer noch tropft. Kennen Sie dieses Problem? Mit ein paar Tipps schützen Sie sich ganz einfach vor Handwerker-Enttäuschungen.

ARBEITEN IMMER SOFORT ABNEHMEN

Sobald er vor Ort ist, zeigen Sie ihm nochmal genau, was das Problem ist. Er sollte Ihnen erklären können, wie er vorgehen möchte, und wie lange er voraussichtlich brauchen wird. Vereinbaren Sie Termine so, dass Sie auch zu Hause sind, während der Handwerker dort arbeitet. Sobald er fertig ist, nehmen Sie den Auftrag ab und beurteilen das Ergebnis. Liegen zum Beispiel die Fliesen schief, funktioniert die Heizung immer noch nicht oder tropft das Rohr weiterhin, dann zeigen Sie die Mängel sofort an und dokumentieren diese am besten in einem Abnahmeprotokoll.

EINE VOLLSTÄNDIGE RECHNUNG VERLANGEN

Handwerker müssen Ihnen eine Rechnung ausstellen. Dort sind alle Angaben vollständig und die Leistungen möglichst transparent aufgeführt. Sie brauchen die Rechnung und einen Beleg für die Zahlung, um diese später nachweisen zu können. Das hilft Ihnen nicht nur bei einem eventuellen Streit, Sie können Handwerkerleistungen auch von der Steuer absetzen.

SIE KÖNNEN MÄNGEL AUCH SPÄTER NOCH ANZEIGEN

Wenn Sie Mängel erst später feststellen, sollten Sie sich schriftlich an die Firma wenden. Briefe sind hier der E-Mail vorzuziehen, da Sie Ihnen in eventuellen Rechtsstreitigkeiten helfen. Handeln Sie grundsätzlich überlegt. Versuchen Sie nicht sofort, einen anderen Handwerker den Mangel ausbessern zu lassen oder es womöglich selbst zu tun. Der Handwerker hat zunächst zwei Versuche zur Nachbesserung, die Sie ihm auch geben sollten. Erst danach können Sie weitere Schritte einleiten, falls nötig.

SCHWERE UND KLEINE MÄNGEL UNTERSCHEIDEN

Bei schweren Mängeln sollten Sie die Abnahme zunächst verweigern. Wenn Sie die Abnahme verweigern, müssen Sie gemäß § 641 BGB auch noch nicht bezahlen. Die Vergütung ist dann erst bei Abnahme des sogenannten Werkes fällig. Kleinere Mängel sollten Sie ins Abnahmeprotokoll aufnehmen. Für diese Mängel dürfen Sie sofort die Nachbesserung verlangen. Verweigert der Handwerker die Nachbesserung, können Sie als Kunde weitere Rechte geltend machen.

KOSTENVORANSCHLÄGE SIND UNVERBINDLICH

Kostenvoranschläge sind freibleibende Angebote und damit nicht verbindlich. Ein Handwerker kann mit der finalen Rechnung auch über den Kostenvoranschlag hinaus gehen, da nicht jeder Mehraufwand vorhersehbar ist.

FAZIT

Für welche Arbeit Sie einen Handwerker auch bestellen, seine Leistung muss immer mangelfrei sein. Andernfalls können Sie diese reklamieren und Nachbesserung fordern. Das betrifft auch Reparaturen wie zum Beispiel das Abschleifen von Möbeln oder das Einbauen von Schränken. Klare und gemeinsame Vereinbarungen zwischen dem Handwerker und Ihnen schaffen eine gute Basis für eine ordentliche Arbeit, damit Sie auch weiterhin schön wohnen können.

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Steinhauser Immobilien steht Ihnen zur Seite und und nimmt Ihnen die damit verbundene Arbeiten ab. Einfach zurücklegen und entspannen. Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht über unser Kontaktfomular.

Ralf Vögt

Abteilungsleitung Blickwinkel GmbH - Verkauf - Vermietung - Werteinschätzung

07661 93 50-24 ralf.voegt@steinhauser-immobilien.de
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