Viele Fragezeichen – darum ist es wichtig umfassend informiert zu sein. Es gilt gesetzliche Fristen, rechtliche Regelungen und steuerliche Forderungen zu kennen und einzuhalten. Darüber hinaus ist es wichtig, den Wert der geerbten Immobilie, die eigene Vermögenssituation und die des Erblassers genauestens zu prüfen und zu kennen. Unterstützung erhalten Sie durch freie Berater/Makler.
KLÄRUNG NACHLASSREGELUNG:
In welcher Rechtsstellung befinde ich mich laut Erbgesetz? Bin ich ALLEINERBE? Gibt es weitere Erben? Die Details sind oft zu Lebzeiten in einem Testament/Erbvertrag geregelt worden. Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge.
TESTAMENT – VERMÄCHTNIS – ERBVERTRAG:
Gibt es ein TESTAMENT? Fragen Sie beim Nachlassgericht nach. Dies wird das Testament später auch eröffnen. Ein VERMÄCHTNIS bezieht sich auf einzelne Vermögensgegenstände wie z.B. eine Immobilie oder ein Grundstück. Die Erbfolge kann in einem ERBVERTRAG geregelt sein. Dieser kann nur mit Zustimmung beider Vertragspartner geändert werden. Liegen keine Regelungen vor, so greift die gesetzliche Erbfolge im engen Verwandtschaftsverhältnis des Erblassers.
Unterteilt in drei Ordnungen.
- VERWANDSCHAFTSGRAD 1 = Ehepartner/eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel, Urenkel
- VERWANDSCHAFTSGRAD 2 = Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen
- VERWANDSCHAFTSGRAD 3 = Großeltern, deren Nachkommen (Tante/Onkel, Vetter)
DIE ERBENGEMEINSCHAFT:
Alle Erbenden an der gesamten Erbmasse. Die Aufteilung erfolgt im Rahmen einer Erbauseinandersetzung. Hier kann es bei größerem Vermögen zu Problemen in der unfreiwillig entstandenen Gemeinschaft kommen und wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung geregelt.
MÖGLICHKEITEN ZUR ERBAUSEINANDERSETZUNG
in Form einer Auszahlung an die Miterben oder ein einvernehmlicher Verkauf durch die Erbengemeinschaft und Verteilung des Erlöses. Oder die Teilungsversteigerung von Erbanteilen, sofern sich die Erbengemeinschaft nicht einigen kann.
ANNEHMEN ODER AUSSCHLAGEN?
Was verbirgt sich hinter der Erbmasse? Es gibt nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Immobilienkredite und Schulden des Erblassers. Prüfen Sie diese und wägen Sie gut ab, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Die Frist hierzu beträgt 6 Wochen nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben. Eine spätere Anfechtung ist nur bei bestimmten Eigenschaften möglich.
ERBSCHAFTSSTEUER:
Erbschaften unterliegen der Steuerpflicht und ist abhängig von VERWANDSCHAFTSGRAD und den damit verbundenen Freibeträgen. Diese liegen zwischen 20.000 € bis 500.000 €. Wichtig ist, dass Sie Ihren Erbfall umgehend dem Finanzamt melden. Die Meldepflicht beträgt drei Monate nach Kenntnis.