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Steinhauser Immobilien-Tipps

Wohnungskauf-/Bauträgervertrag – Teil 2

AUFLASSUNG

Unter der Auflassung versteht man die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Sie ist in der Regel Teil des notariellen Kaufvertrages.

FÄLLIGKEITSMITTEILUNG

Da der Notar einen sicheren Verkauf der Immobilie gewährleistet, gehört auch die Mitteilung über die Fälligkeit des Kaufpreises dazu. Er versendet die Mitteilung zur Kaufpreisfälligkeit erst, wenn alle dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Sobald der lastenfreie Eigentumserwerb durch den Käufer gesichert ist, informiert der Notar darüber, dass der Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen ist. Mit Erhalt dieser Mitteilung ist der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis bis zum vertraglich festgelegten Datum zu überweisen.

GRUNDBUCH

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register für Grundstücke. Es ist das zentrale Instrument für den Schutz des Eigentums an Grundstücken und Immobilien in Deutschland. Der Inhalt des Grundbuchs ist sehr umfangreich und enthält viele Informationen. Jedes Grundbuchblatt beginnt mit dem Bestandsverzeichnis. Es enthält die genaue Bezeichnung sowie Angaben zur Lage, Wirtschaftsart und Größe des Grundstücks. In den weiteren drei Abteilungen sind unter anderem der Name des Eigentümers, die Lage und Größe des Grundstücks, mögliche Beschränkungen wie Wegerechte oder Belastungen durch Schulden wie Hypotheken oder Grundschulden zu finden.

NOTARIELLE BEURKUNDUNG

Immobilienkaufverträge – müssen vom Notar in einer Niederschrift verfasst und den beteiligten Vertragsparteien vorgelesen werden. Bei der notariellen Beurkundung agieren Notare als unparteiische Rechtsberater und sorgen für eine rechtssichere Vertragsgestaltung. Erst durch die Unterschrift eines Notars kann ein Grundstückskaufvertrag rechtswirksam werden.

SONDERNUTZUNGSRECHT

Ist die Zuweisung von Gemeinschaftseigentum an einem Raum oder einer Fläche für einen Eigentümer, z.B. Gartenfläche oder Kfz-Stellplätze.

TEILUNGSERKLÄRUNG

Die Teilungserklärung ist unverzichtbar, wenn es darum geht, Eigentumsverhältnisse in Mehrfamilienhäusern zu regeln. Dabei wird das Sondereigentum der jeweiligen Einheiten definiert und das Gemeinschaftseigentum festgelegt, das von allen Eigentümern gemeinsam genutzt und verwaltet wird. Die Teilungserklärung bildet die Grundlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz und regelt alle Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer innerhalb der Gemeinschaft.

UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis für das Grundbuchamt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Das Finanzamt bestätigt mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass keine steuerlichen Bedenken gegen die Eintragung des Käufers in das Grundbuch bestehen und der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann.

Es gibt noch weitere Antworten auf Ihre Fragen in der nächsten Ausgabe.

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Ralf Vögt

Abteilungsleitung Blickwinkel GmbH - Verkauf - Vermietung - Werteinschätzung

07661 93 50-24 ralf.voegt@steinhauser-immobilien.de
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