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Steinhauser Immobilien-Tipps

Wohnungskauf-/Bauträgervertrag – Teil 4

BAUBESCHREIBUNG

Die Baubeschreibung enthält detaillierte Angaben zur Errichtung und Ausstattung eines Bauvorhabens. Die Baubeschreibung wird als Bestandteil des Bauvertrags notariell beurkundet und ist bindend. Sie bietet dem Bauherrn Sicherheit, dass der Bauträger alle definierten Leistungen in der erklärten Qualität im festgelegten Zeitfenster zum vereinbarten Preis umsetzt. Sie ist oft in einer eigenen Urkunde enthalten, auf die dann im Bauträgervertrag verwiesen wird.

DIENSTBARKEIT

Gewährt dem Berechtigten bestimmte Nutzungsrechte an einem Grundstück, z.B. ein Wege-/Leitungsrecht oder den Anspruch auf eine Unterlassung, z.B. Baubeschränkung. Eine Dienstbarkeit kann einen positiven als auch negativen Einfluss auf das Grundstück haben.

EIGENTUM

Ist die rechtliche Zuordnung eines Grundstückes zu einer Person. Neben der Auflassung und dem Eigentumsübergang ist es wichtig, dass der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird. Hierzu muss der Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer bezahlt sein. Nach Bestätigung der Zahlungen veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt.

FINANZIERUNGSGRUNDPFANDRECHT

Bei der Finanzierung des Kaufpreises muss der Käufer der Bank regelmäßig eine Grundschuld als Kreditsicherheit geben. Diese Grundschuld bleibt auch nach der Rückzahlung eines Darlehens bestehen, und kann für spätere Finanzierungen wieder genutzt werden.

GRUNDERWERBSTEUER

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle für die Bundesländer und gehört zu den bedeutendsten Steuern im Immobilienbereich. Die Grunderwerbsteuer liegt in den verschiedenen Bundesländern zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises und hat in den letzten Jahren tendenziell zugenommen. Mitverkaufte bewegliche Sachen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.

GEMEINSCHAFTSORDNUNG

Die Gemeinschaftsordnung enthält die Grundregeln für das Zusammenleben der Raumeigentümer, z. B. wann und wie eine Versammlung der Eigentümer einzuberufen ist oder welche Maßstäbe für die Kostenabrechnung gelten. Sie wird meist zusammen mit der Teilungserklärung festgelegt.

RANG

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register für Grundstücke. Es ist das zentrale Instrument für den Schutz des Eigentums an Grundstücken und Immobilien in Deutschland. Der Inhalt des Grundbuchs ist sehr umfangreich und enthält viele Informationen. Jedes Grundbuchblatt beginnt mit dem Bestandsverzeichnis. Es enthält die genaue Bezeichnung zur Lage, Wirtschaftsart und Größe des Grundstücks. In den weiteren drei Abteilungen sind der Name des Eigentümers, die Lage und Größe des Grundstücks, mögliche Beschränkungen wie Wegerechte oder Belastungen durch Schulden, z.B. Grundschulden zu finden.

 

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Ralf Vögt

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